Rechtsanwalt Matthias Manka
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Tel.: 02306-7633977

Sind Sie in einen Unfall verwickelt?
Wir sind hier, um zu helfen!

Ein Unfall kann Ihr Leben in Sekunden verändern, aber Sie müssen nicht alleine durch den Prozess der Regulierung gehen. Unser erfahrenes Team von Anwälten für Unfallregulierung steht Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Sie verdienen.

Warum uns wählen?

  1. Fachkenntnis: Unsere Anwälte sind Experten auf dem Gebiet der Unfallregulierung. Wir kennen die Gesetze und wissen, wie man Ihre Rechte durchsetzt.

  2. Engagement: Ihr Wohlergehen steht bei uns an erster Stelle. Wir setzen uns mit Leidenschaft und Entschlossenheit für Ihre Interessen ein und kämpfen hart für Ihre Entschädigung.

  3. Individuelle Betreuung: Jeder Fall ist einzigartig, und deshalb bieten wir eine maßgeschneiderte Beratung an, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir hören Ihnen zu, verstehen Ihre Situation und entwickeln eine Strategie, die darauf abzielt, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

  4. Effizienz: Wir wissen, wie belastend ein Unfall sein kann, und deshalb arbeiten wir effizient, um Ihren Fall schnell und reibungslos abzuwickeln. Wir übernehmen die bürokratischen Aufgaben, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

  5. Kostenlose Erstberatung: Sie haben Fragen zu Ihrem Fall? Kein Problem! Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung, und lassen Sie uns Ihnen den Weg zu Ihrem gerechten Ausgleich zeigen.

Lassen Sie uns Ihnen helfen, den Weg zur Gerechtigkeit zu ebnen. Kontaktieren Sie uns jetzt, und nehmen Sie die Kontrolle über Ihre Zukunft zurück!

Rechtsanwalt Manka Lünen

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Warum brauchen Sie einen Anwalt?

Sie sind den versierten Rechtsabteilungen und Schadensabteilungen der Haftpflichtversicherungen fachlich unterlegen und dies wird von den Versicherern gegen Sie verwendet. 

So fällt es in der Praxis auf, dass wenn der spätere Mandant die Regulierung selbst angestoßen hat, die von dem Mandanten nicht angeforderte aber ihm zustehende Kostenpauschale einfach nicht gezahlt wird. Obwohl der Versicherung der Anspruch des Mandanten bekannt ist. Sobald ein Anwalt eingeschaltet wird, erfolgt die prompte Nachzahlung.

Bei der Abrechnung durch Einreichen einer Reparaturrechnung der Werkstatt wird die Auszahlung der Wertminderung an den Geschädigte von den Versicherern einfach vergessen.  

Zu der Notwendigkeit der Hilfe eines Rechtsanwalt bei der Unfallabwicklung sagt der Bundesgerichtshof im Urteil vom 29.10.2019, Aktenzeichen VI ZR 45/19:

„zwischen den Geschädigten und den in der Regel hoch spezialisierten Rechtsabteilungen der Haftpflichtversicherer nicht selten um einzelne Beträge – wie auch vorliegend – bis in die letzte Gerichtsinstanz gestritten wird.“

 

einige Fachbegriffe im Zusammenhang mit der Unfallregulierung

Natürlich, hier sind einige Fachbegriffe im Zusammenhang mit der Unfallregulierung:

  1. Haftung: Die rechtliche Verantwortung für den Unfall. Dies kann aufgrund von Fahrlässigkeit, Verletzung von Verkehrsregeln oder anderen Faktoren festgestellt werden.

  2. Schadensersatz: Die finanzielle Entschädigung, die einer Partei für erlittene Verluste und Schäden gewährt wird, einschließlich medizinischer Kosten, Reparaturen, Schmerzensgeld usw.

  3. Versicherungsansprüche: Die Forderungen, die bei Versicherungsunternehmen eingereicht werden, um Entschädigung für Unfallschäden zu erhalten.

  4. Verjährungsfrist: Die Frist, innerhalb derer rechtliche Schritte nach einem Unfall eingeleitet werden müssen, um Ansprüche geltend zu machen. Diese Frist variiert je nach Rechtssystem und Art des Anspruchs.

  5. Kfz-Haftpflichtversicherung: Eine Versicherung, die Schutz bietet, wenn eine Person oder ihr Fahrzeug an einem Unfall beteiligt ist und dadurch Schäden an anderen Personen oder Eigentum verursacht.

  6. Schmerzensgeld: Eine finanzielle Entschädigung für körperliche oder emotionale Schmerzen und Leiden, die durch den Unfall verursacht wurden.

  7. Regulierung: Der Prozess, bei dem Ansprüche bearbeitet und Entschädigungen an die betroffenen Parteien ausgezahlt werden.

  8. Gutachten: Eine fachliche Bewertung der Schäden und Verletzungen, die durch den Unfall entstanden sind, häufig von einem Sachverständigen durchgeführt.

  9. Selbstbeteiligung: Der Betrag, den eine versicherte Person im Rahmen ihrer Versicherungspolice selbst tragen muss, bevor die Versicherung für weitere Kosten aufkommt.

  10. Berufung: Ein rechtliches Verfahren, bei dem eine Partei die Entscheidung eines Gerichts überprüfen lassen kann, wenn sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist.

  11. Verkehrsunfallbericht: Ein formeller Bericht, der von den beteiligten Parteien oder der Polizei erstellt wird und wichtige Details über den Unfall, einschließlich der beteiligten Fahrzeuge, Personen, Ort und Zeitpunkt des Unfalls, enthält.

  12. Verjährungsfrist: Die gesetzliche Frist, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Diese Frist kann je nach Art des Anspruchs und der Gerichtsbarkeit variieren.

  13. Kausalität: Der Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und den daraus resultierenden Schäden oder Verletzungen. Die Kausalität muss häufig nachgewiesen werden, um Ansprüche geltend zu machen.

  14. Reparaturkosten: Die Kosten für die Instandsetzung der beschädigten Fahrzeuge nach einem Unfall. Diese können durch Kostenvoranschläge oder Gutachten ermittelt werden.

  15. Medizinische Behandlungskosten: Die Kosten für ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitation und andere medizinische Dienstleistungen, die aufgrund von Verletzungen im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen.

  16. Verlust des Nutzungswerts: Eine Entschädigung für den entgangenen Nutzen oder Gebrauch eines beschädigten Fahrzeugs während der Reparaturzeit.

  17. Unfallflucht: Die rechtswidrige Handlung, nach einem Unfall den Ort zu verlassen, ohne die erforderlichen Informationen bereitzustellen oder die polizeiliche Meldung zu machen.

  18. Regress: Die Möglichkeit für eine Versicherungsgesellschaft oder andere Organisation, die bereits geleistete Entschädigung von einer anderen Partei zurückzufordern, wenn diese für den Unfall verantwortlich gemacht wird.

  19. Haftpflichtansprüche: Ansprüche gegen eine haftpflichtige Partei aufgrund von Verletzungen oder Schäden, die diese verursacht hat, und für die sie rechtlich verantwortlich ist.

  20. Totalschaden: Wenn die Reparaturkosten eines Fahrzeugs den Zeitwert übersteigen oder es aufgrund schwerwiegender Schäden nicht mehr sicher oder wirtschaftlich repariert werden kann.

  21. Nutzungsausfallentschädigung: Eine Entschädigung für den entgangenen Nutzen oder Gebrauch eines beschädigten Fahrzeugs während der Reparaturzeit, die dem Geschädigten gezahlt wird.

  22. Schadensgutachten: Eine detaillierte Bewertung der Schäden an einem Fahrzeug oder Eigentum nach einem Unfall, die häufig von einem Sachverständigen durchgeführt wird, um die Höhe der Entschädigung zu bestimmen.

  23. Drittanspruch: Ein Anspruch einer dritten Partei auf Entschädigung für Schäden oder Verletzungen, die sie als Folge des Unfalls erlitten hat.

  24. Unfallprotokoll: Eine schriftliche Aufzeichnung der Ereignisse, die zum Unfall geführt haben, einschließlich der beteiligten Parteien, des Unfallorts, der Wetterbedingungen und anderer relevanter Details.

  25. Fahrzeugwertminderung: Eine Entschädigung für den Wertverlust eines Fahrzeugs aufgrund von Schäden, selbst nach Reparaturen, die den Marktwert des Fahrzeugs beeinträchtigen können.

  26. Schmerzensgeldtabelle: Eine Richtlinie oder Tabelle, die von Gerichten oder Versicherungen verwendet wird, um Schmerzensgeldbeträge für bestimmte Verletzungen oder Schäden festzulegen.

  27. Verkehrssicherungspflicht: Die rechtliche Verpflichtung einer Person oder Organisation, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, beispielsweise die ordnungsgemäße Instandhaltung von Straßen und Verkehrsschildern.

  28. Anspruchsteller: Die Person oder Partei, die einen Anspruch auf Entschädigung stellt, sei es für Fahrzeugschäden, Verletzungen oder andere Schäden im Zusammenhang mit dem Unfall.

  29. Vertragsstrafe: Eine finanzielle Strafe, die unter bestimmten Umständen im Rahmen von Versicherungsverträgen oder anderen rechtlichen Vereinbarungen verhängt werden kann, beispielsweise bei Verletzung der Meldepflicht nach einem Unfall.

  30. Schadenminderungspflicht: Die Verpflichtung einer geschädigten Partei, angemessene Schritte zu unternehmen, um den Schaden nach einem Unfall zu begrenzen. Dies kann beispielsweise die rechtzeitige Reparatur des Fahrzeugs oder die Inanspruchnahme medizinischer Behandlung umfassen.

  31. Zentralruf: Der “Zentralruf der Autoversicherer” ist eine Einrichtung in Deutschland, die von der Vereinigung der Deutschen Autoversicherer (GDV) betrieben wird. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Abwicklung von Verkehrsunfällen zu erleichtern, insbesondere wenn ausländische Fahrzeuge oder Fahrer beteiligt sind.

    Der Zentralruf ermöglicht es den Beteiligten an einem Unfall, die Versicherungsinformationen des Unfallgegners zu erhalten. Dies ist besonders wichtig, wenn es um die Regulierung von Schäden und die Abwicklung von Ansprüchen geht. Durch die Angabe des Kennzeichens des unfallbeteiligten Fahrzeugs können die Versicherungsinformationen abgerufen werden.

    Auf diese Weise unterstützt der Zentralruf die schnelle und effiziente Klärung von Haftungsfragen und die Abwicklung von Unfällen über Landesgrenzen hinweg. Dies ist besonders nützlich in Fällen, in denen die Versicherungsdaten des Unfallgegners nicht sofort verfügbar sind, beispielsweise wenn es sich um ausländische Fahrzeuge handelt.