Rechtsanwalt Matthias Manka
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tel.: 02306-7633977
Es ist unklar wer den Unfall verursacht hat.
Das Unfallgeschehen ist unklar, wenn Ihnen das Gefühl sagt, dass es unklar ist und/oder wenn die Polizei der Ansicht ist, dass die Verursachung unklar ist.
Sie sollten:
Am Unfallort keine Angaben gegenüber der Polizei machen. Sie sollten gegenüber keiner Person Angaben zu ihrer “Schuld” machen oder die Schuld anerkennen”.
.....umgehend zum Anwalt.
Eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht ist in diesen Fällen ihr Geld wert. Mit einer Rechtsschutzversicherung haben Sie kein Kostenrisiko, bis auf ihre Selbstbeteiligung. Aber auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, die Erstberatung ist kostenlos, zögern Sie nicht Kontakt aufzunehmen.