Rechtsanwalt Matthias Manka
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Tel.: 02306-7633977

Der Unfallgegner hat den Unfall verursacht.

Ich regele den Unfall für Sie und helfe Ihnen den Überblick zu behalten. Sie haben kein Kostenrisiko, die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung muss die Anwaltskosten übernehmen.  

Ich benötige die folgenden Angaben:








    hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Matthias Manka, Münsterstraße 51, 44534 Lünen Vollmacht gemäß § 78 und 81ff.ZPO wegen Vertretung meiner Interessen in meiner Unfallangelegenheit.

    Sie erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden und sind mit einer Kontaktaufnahme mit Ihnen einverstanden. Das Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen durch eine Mitteilung per Fax, Brief oder Email. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie auf der Seite www.rechtsanwalt-manka.de/datenschutz.

    Mir ist die Widerrufsbelehrung unter www.rechtsanwalt-manka.de/widerruf bekannt. In Kenntnis der vorste­henden Widerrufs­be­lehrung verlange ich als Auftraggeber ausdrücklich, dass Rechts­anwalt Matthias Manka mit seiner Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei Widerruf bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen habe und bei vollständiger Vertrags­er­füllung durch den Rechts­anwalt mein Widerrufsrecht verliere.

    AntiSpam:

    Sie können uns Unterlagen auch per Whatsapp übersenden. Rund um die Uhr.  Dazu schreiben Sie ihren Namen in die erste Nachricht. Wir melden uns dann umgehend.

    ....und wie geht es weiter ?

    Ich ermittle die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung und melde dort den Unfall.

    Wie besprechen Ihre Möglichkeiten und ermitteln den gesamten Schaden, also auch den Personenschaden und Sachschaden. 

    Sobald der Kostenvoranschlag oder das Sachverständigengutachten vorliegen, erkläre ich Ihnen die Handlungsmöglichkeiten, um für Sie die beste Lösung zu finden. 

    Ich beziffere den Schaden gegenüber der Versicherung.

    Ich helfe Ihnen bei der Entscheidung, ob Sie einen Mietwagen in Anspruch nehmen oder sich doch lieber die Nutzungsausfallentschädigung auszahlen lassen und wie Sie Kostenfallen bei der Anmietung umgehen. 

    Nach der Reparatur oder Ersatzbeschaffung prüfen wir, ob noch weitere Schäden geltend gemacht werden können.