Rechtsanwalt Matthias Manka
Für „Wiederholungstäter“ können sich abweichende Rechtsfolgen von den angezeigten Ergebnissen ergeben. Beispielsweise sieht der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat vor, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.