Rechtsanwalt Matthias Manka
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tel.: 02306-7633977
Sie haben den Unfall verursacht.
Sie haben den Unfall verursacht, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie den Unfall verursacht haben und NICHT wenn die Polizei der Meinung ist, dass Sie schuld sind. Die Erfahrung zeigt, dass die Einschätzung der Polizei öfters falsch ist. In diesem Fall bitte Kontakt aufnehmen.
Sie sollten:
Am Unfallort keine Angaben gegenüber der Polizei machen. Sie sollten gegenüber keiner Person Angaben zu ihrer „Schuld“ machen oder die Schuld anerkennen“.
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung informieren.
Ihre Vollkasko-Versicherung informieren. Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird dann von einem Sachverständigen der Vollkasko-Versicherung begutachtet, Ihnen entstehen keine Kosten. Daher sollten Sie zunächst keinen eigenen Sachverständigen/Gutachter beauftragen, denn die Kosten wird Ihre Vollkasko-Versicherung in der Regel nicht übernehmen. Sollten Sie keine Vollkasko-Versicherung haben, so werden Sie die Reparaturkosten ihres Fahrzeugs selbst tragen müssen.
Bei dem Unfall gab es Verletzte :
Sofern jemand bei dem Unfall verletzt oder getötet wurde, wird die Polizei bzw. die Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren einleiten. Ob ein Verfahren eingeleitet wurde, wissen Sie spätestens, wenn Sie ein Schreiben der Polizei erhalten und Sie sich zu dem Unfall äußern sollen.
WICHTIG:
Machen Sie keine Angaben auch wenn in dem Schreiben eine Frist genannt ist und kontaktieren Sie einen Anwalt.